STATUS VERSICHERUNGSMAKLER - HK ASSEKURANZ, Ihr Versicherungsmakler in Berlin

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WAS IST EIN VERSICHERUNGSMAKLER?

Welchen besonderen Status nimmt der Versicherungsmakler ein?

Der Versicherungsmakler, mit dem traditionsreichsten Vermittlertypus, hat heute immer noch eine ganz besondere Stellung in der Wirtschaft. Der Versicherungsmakler gehört mit zu den pflichtbewussten Berufen, gleichzustellen wie die Aufgaben eines Steuerberaters, Bänker oder auch Grundstücksmaklers.

Der Versicherungsmakler trägt aus diesem Grund eine eigenständige Verantwortung für seine Mandanten und er ist damit zu einer ordentlichen Beratung verpflichtet. Die Stellung eines Versicherungsmaklers beruht auf einer Dreiecksbeziehung mit dem Mandanten als Versicherungsnehmer auf der einen Seite und dem Versicherungsunternehmen auf der anderen Seite. Beiden Parteien muss der Versicherungsmakler gerecht werden und genießt hierdurch auch ein erhebliches Maß an Vertrauen.

Die Historie zum Versicherungsmakler

Makler haben eine große Geschichte. Die ersten Haftungsregeln finden sich im “Codex Hamurabi” aus der Zeit um 1750 v. Chr. Etwa zur gleichen Zeit treten in Griechenland die ersten Seedarlehen auf. Als erste Zeugnisse oberitalienischer Makler gelten die in Genua beurkundete Versicherungsverträge aus den Jahren 1154 bis 1164. Das älteste Dokument, aus dem der Name eines Maklers hervorgeht, datiert aus dem Jahre 1319. Es war der aus Pisa stammende Bardo. Der Versicherungsmakler als solcher wurde erstmals 1347 mit der Vermittlung von Seeverträgen, die damals an den berühmten Handelsplätzen, wie Florenz, Pisa und Genua abgeschlossen wurden, aktiv. Gut 100 Jahre später warben sechs Versicherungsmakler in Genua mit der Anzeige für Ihre Leistungen und stellten klar, dass sich Ihre Kunst von jener der Waren- und Schiffsmakler abhebe. Seit 1567 gibt es den Maklereid, der zu Hilfsbereitschaft Gewissenhaftigkeit, Klarheit, Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit und Treue mahnte. Seine Vergütung erfolgte auf hoheitlicher Taxe.

Die “Hamburgische Maklerordnung” von 1642 forderte, dass nur „ gute und tüchtige Personen“ Makler werden durften. Zugelassen wurden nur Personen mit gutem Rufe, Zuverlässigkeit und festen Wohnsitz. Damit war in Deutschland die Geburtsstunde des Maklerstandes festgelegt. Der Versicherungsmakler erscheint in den Anfängen seines Wirkens als Träger einer Art öffentlichen Amtes und man schrieb ihm eine beamtenähnliche Stellung zu. Denn die vom Versicherungsmakler erstellten Urkunden hatten dieselbe Beweiskraft wie die der Notare. Der Maklerberuf war von jeher nur Ehrenleuten mit tadellosem Leumund vorbehalten.

Noch Jahrhunderte später sind Maklerzeichen und später Maklerstab sichtbarer Ausdruck des besonderen Status. Ebenso der Maklereid, der erst im 19. Jahrhundert abgeschafft und durch Standesrichtlinien ersetzt wurde. Die klassische Maklerperiode war gekennzeichnet durch das Prinzip strenger Auslese. 1892 zählte die Reichsstatistik 4.300 hauptberufliche und 31.000 neben- berufliche Agenten im Deutschen Reich. Auch heute noch gehört Zuverlässigkeit, Ehrenhaftigkeit und Sachkunde zu den wichtigsten Merkmalen eines Versicherungsmaklers. Diese Verpflichtung gilt auch für alle unabhängigen sogenannten “Finanzberater”, allein im Interesse des Kunden tätig zu sein. Daran knüpft nun auch die VVG-Reform an, in der alle Branchenmitglieder nach den Regeln der Ehrenleute auftreten sollen und zu höchsten Maßstäben in Qualität und in der Beratung verpflichtet werden.


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